Ihre Zulassung als Fachbesucher

Die Interzoo ist eine reine Fachmesse, zu der ausschließlich Fachbesucher aus den entsprechenden Branchen/Wirtschaftszweigen zugelassen sind. Nur so können wir die Kompetenz der Veranstaltung als Weltleitmesse, die Qualität des Angebots und Ihren erfolgreichen Messebesuch sicherstellen.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass für den Erwerb von Eintrittskarten bestimmte Nachweise erbracht werden müssen.

Zulassungskriterien

1. Wer ist Fachbesucher der Interzoo? 

Personen, die in den folgenden Branchen/Wirtschaftszweigen geschäftlich tätig sind: 

  • Zoofachhandel (Einzel-, Groß- und Versandhandel) 
  • Fachbehörden (z. B. Veterinärämter) 
  • Fachverbände der Heimtierbranche 
  • Franchise-Organisationen, Einkaufsgemeinschaften (Zoo-/Gartenfachhandel) 
  • Gartencenter, Landhandel und Baumärkte
  • Heimtier- und Zierfischgroßhandel 
  • Hersteller von Heimtiernahrung und -bedarf, Zulieferer, Vertriebsgesellschaften 
  • Hundefachwirt, IHK-geprüft 
  • Hundeschulen, gewerblich 
  • LEH, Drogerien, Discounter und Möbelhäuser 
  • Logistik- und Transportunternehmen mit Bezug zum Heimtier
  • Marktforschungsunternehmen
  • Medien-Dienstleister mit Branchenbezug (als Nachweis ist eine personalisierte schriftliche Einladung eines Ausstellers notwendig)
  • Start-ups mit Branchenbezug (auf individuelle Anfrage)
  • Naturkost-/Biofachhandel, Reformhäuser
  • Petfood Technologie
  • Reitsport- und Angelsportfachhandel
  • Samen- und Pflanzenfachhandel
  • Schulungs- und Beratungsservices für die Heimtierbranche
  • Studierende mit Fachbezug (z. B. Tiermedizin, Biologie, Zoologie, Tierwissenschaften, Messewirtschaft, Betriebswirtschaft)
  • Tierärzte, Tierkliniken, Tierheilpraktiker, Apotheken
  • Tierpflegesalons, Tierpensionen
  • Verlage, Fachautoren, Print- und Onlinemedien mit Branchenbezug
  • Versicherungen mit Branchenbezug
  • Zoologische Gärten, Tierparks
  • Zuchtbetriebe, die den Heimtiergroßhandel beliefern 

Keinen Zutritt haben: Privatbesucher, Hobbyzüchter, Mitglieder von Tierzucht- und Tierliebhabervereinen u. ä. und alle Personen, die nicht in den genannten Branchen/Wirtschaftszweigen geschäftlich tätig sind. 

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