Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:
a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die einen Bezug zum Messethema besitzt oder in der Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
e. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter WZF GmbH und die Durchführungsorganisation NürnbergMesse behalten sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – d anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die NürnbergMesse von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Es besteht Einigkeit darüber, dass die WZF GmbH und die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Fotografieren und Filmen keinerlei Haftung übernehmen und der Fotografierende / Filmende die WZF GmbH und die NürnbergMesse GmbH in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.
Der Fotografierende / Filmende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die WZF bzw. die NürnbergMesse sind berechtigt, vom Fotografierenden / Filmenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Fotografierenden / Filmenden zu verlangen.
März 2022
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Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten (Deutsch, PDF)
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Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten (Spanisch, PDF)