Dabei werden Wunschplatzierungen von Interzoo-Ausstellern, die sich bis 31. Mai 2025 angemeldet haben, bevorzugt und bestmöglich berücksichtigt. Eine Wunschplatzierung ermöglicht es Ausstellern, sich auf dem Messegelände optimal für ihre Messebesucher und Geschäftspartner zu positionieren und einen vorhandenen Standbau erneut zu verwenden oder gezielt anzupassen und zu vergrößern. Ein verbindlicher Rechtsanspruch auf eine Wunschplatzierung besteht jedoch nicht, und der Zeitpunkt der Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nicht allein maßgebend.
Die WZF empfiehlt allen Interzoo-Ausstellern, die eine bestimmte Platzierung, den vormaligen Standplatz oder Umplatzierungen wünschen, ihren Messeauftritt auf der Interzoo 2026 baldmöglichst – idealerweise bis 31. Mai 2025 – anzumelden und ihre Platzierungswünsche bei der Anmeldung anzugeben.