Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten und Blogger auf der Interzoo
Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten und Bloggern den Zugang zur Interzoo, zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:
- durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
- mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die einen Bezug zum Messethema besitzt oder in der Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter WZF GmbH und die Durchführungsorganisation NürnbergMesse behalten sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – d anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die NürnbergMesse von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Es besteht Einigkeit darüber, dass die WZF GmbH und die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Fotografieren und Filmen keinerlei Haftung übernehmen und der Fotografierende / Filmende die WZF GmbH und die NürnbergMesse GmbH in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.
Der Fotografierende / Filmende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die WZF bzw. die NürnbergMesse sind berechtigt, vom Fotografierenden / Filmenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Fotografierenden / Filmenden zu verlangen.
März 2022
Download Akkreditierungsrichtlinien (PDF-Datei)
Download Akkreditierungsrichtlinien italienisch (PDF-Datei)
Download Akkreditierungsrichtlinien französisch (PDF-Datei)
Download Akkreditierungsrichtlinien spanisch (PDF-Datei)
Bitte laden Sie als Legitimationsnachweis das ausgefüllte Akkreditierungsformular im Vorabakkreditierungsprozess hoch.
Blogger Akkreditierungsformular
Blogger / YouTuber / Instagrammer können nach Prüfung durch den Messeveranstalter WZF oder der Durchführungsorganisation NürnbergMesse unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung auf der Interzoo akkreditiert werden:
- Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
- Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal ist fachlich auf das Messethema oder die Zielgruppe der Messe ausgerichtet, ist branchenbekannt oder besitzt eine Relevanz bei der Zielgruppe der Messe.
- Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr.
- In dem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, branchenbezogene oder für das Messethema relevante Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
- Der um Akkreditierung Anfragende hat namentlich in diesem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zum Messethema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.
- Es werden maximal zwei Personen pro Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal akkreditiert, die mindestens einmal im Monat einen Beitrag mit Namensnennung veröffentlicht haben.
- Das Blogger-Akkreditierungsformular gilt als Legitimierungsnachweis und muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
- Der Blogger, YouTuber oder Instagrammer muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen. Hierfür sollten Tools wie Google Analytics als Beleg dienen – ein Screenshot dient als Nachweis.
Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:
- Produkttester
- gewerbliche Blogs
- PR-Blogs
- Corporate Blogs
- (ge-)werbliche YouTube- oder Instagram-Kanäle
- Blogs mit Verkaufskanal / Shop
Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die WZF GmbH und die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Fotografieren und Filmen keinerlei Haftung übernehmen und der Fotografierende / Filmende die WZF GmbH und die NürnbergMesse GmbH in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.
Der Fotografierende / Filmende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die WZF bzw. die NürnbergMesse sind berechtigt, vom Fotografierenden / Filmenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Fotografierenden / Filmenden zu verlangen.
Gegebenenfalls macht die NürnbergMesse von ihrem Hausrecht Gebrauch. In allen Fällen ist die Hausordnung für das Messezentrum Nürnberg zu beachten.
März 2022
Download Akkreditierungsrichtlinien Bogger / YouTuber / Instagrammer (PDF-Datei)
Download Akkreditierungsrichtlinien Bogger / YouTuber / Instagrammer italienisch (PDF-Datei)
Download Akkreditierungsrichtlinien Bogger / YouTuber / Instagrammer französisch (PDF-Datei)
Download Akkreditierungsrichtlinien Bogger / YouTuber / Instagrammer spanisch (PDF-Datei)