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Kein Stand ohne Genehmigung: Regeln zum Aufbau der Messestände

Interzoo-Aussteller müssen bei der Planung und dem Aufbau ihrer Messestände einige wichtige Vorgaben beachten, um für die Standabnahme vor Messebeginn gut vorbereitet zu sein und ein kurzfristiges Umbauen zu vermeiden. Dabei ist unter anderem folgendes zu berücksichtigen:
Keine brennbaren Materialien (Auszug)
Generell dürfen an Messeständen keinerlei leichtentflammbare, brennend abtropfende, toxische Gase oder stark rauchbildende Materialien wie die meisten thermoplastischen Kunststoffe, unter anderem Polystyrol-Hartschaum (Styropor, Styrodur, EPS, XPS, etc.), PVC oder ähnliche verbaut werden. Der Einsatz von Dekorationsmaterialien aus Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rindenmulch, Holzschnitzel oder ähnliche Materialien genügen nicht den Anforderungen und sind nicht zugelassen. Bau- und Dekorationsmaterialien wie zum Beispiel Holzpaletten, Holzkisten oder Körbe, die durch ihre Bauart und Oberflächengestaltung eine hohe Brandlast bilden, sind generell nicht zugelassen. Abgeschnittene Bäume und Pflanzen sollten nur in grünem Zustand zu Dekorationszwecken verwendet werden. Bäume müssen bis etwa 0,5 Meter über dem Boden astfrei sein. Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchten Wurzelballen verwendet werden. Dekorationsmaterialien, Ausschmückungen, Ausstattungen sowie Bodenbeläge, Banner und Vorhänge müssen als mindestens schwerentflammbar (Klasse B1) und nicht brennend abtropfend, gemäß DIN 4102-1 mit geringer Rauchentwicklung bzw. gemäß EN 13501-1 als mindestens Klasse B/C - s2, d0 eingestuft sein. Beim Einsatz von Hochflorteppich oder Bodenbelägen aus Kunstrasen muss das Brand- und Rauchverhalten (gem. EN 13501) in Verbindung mit den Vorgaben zur Verlegung und Montage beachtet werden, da diese Bodenbeläge in der Regel nicht den Brandschutzanforderungen entsprechen.
Maximale Deckenfläche und Standbauhöhe (Auszug)
Bei geschlossenen Decken ist zu beachten, dass diese nur maximal 50 Prozent des Messestandes überdecken und bis maximal 30 Quadratmeter groß sein dürfen. Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite im ungespannten Zustand von mindestens 2 x 4 Millimeter bzw. 3 x 3 Millimeter und einer Stegbreite von maximal 1 Millimeter sind bis 30 Quadratmeter Feldgröße zugelassen. Ab 30 Quadratmeter müssen Sprinkler, in rauchüberwachten Hallen (H4A, H7A, H11) Wärmedifferentialmelder in geeigneter Anzahl durch den zuständigen Service-Partner installiert werden. Prüfzeugnisse über die Sprinklertauglichkeit beziehungsweise die Baustoffklasse des eingesetzten Materials sollten für die Standabnahmen vor Ort verfügbar sein. Zu Irritationen kommt es immer wieder bezüglich der Standbauhöhe. Da viele Standbauer die Hallen der NürnbergMesse durch den Einsatz auf diversen Messen kennen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass man auf allen Messen in Nürnberg bis zur maximalen Hallenhöhe bauen darf. Um jedoch auch kleineren Ausstellern im Vergleich zu großflächigen Messeständen erfolgreiche Möglichkeiten zur Präsentation zu bieten, beträgt die maximale Standbauhöhe auf der Interzoo 5,50 Meter und muss in den Standbauplänen entsprechend berücksichtigt werden.
Offene Standseiten und Beispielskizzen
Manche Aussteller planen auf größeren Ausstellungsflächen Blockstände, bei denen eine Seite komplett zugebaut wird, um dort Besprechungsräume oder Gastronomie-Zonen einzurichten. 50 Prozent der offenen Standseiten müssen jedoch für die Besucher frei einsehbar sein. Zu beachten sind auch die Abstands-und Abhängeregeln.
Bitte beachten Sie auch die vollständigen Richtlinien zum Standbau:
www.interzoo.com/de/aussteller/messeauftritt/richtlinien
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