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Gelockerte Corona-Verordnungen

Bund und Länder haben sich in Deutschland darauf verständigt, die weitreichenden Corona-Maßnahmen in kontrollierten Schritten zurückzufahren. Strengere Schutzmaßnahmen wurden zum 20. März weitgehend beendet. Basisschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Innenräumen bleiben jedoch weiterhin bestehen. Die Bundesregierung qualifiziert außerdem keine Länder mehr als Risikogebiete. Damit sind auch die Quarantäne- und Registrierungspflichten bei der Einreise aus dem Ausland hinfällig geworden.
Bei der Einreise nach Deutschland muss jedoch aktuell weiterhin ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorliegen. Der Testnachweis darf frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland (Antigen-Test) bzw. 48 Stunden vor Abflug am ersten Einsteigeort (PCR-, RT-LAMP oder TMA-Test) vor der Einreise vorgenommen werden. Der Nachweis eines negativen Tests muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form vorliegen. (Quelle: www.auma.de)
Anerkannte Impfstoffe sind laut einer Aufstellung des Verbands der deutschen Messewirtschaft AUMA bisher: Johnson&Johnson, Moderna, Oxford/AstraZeneca, Pfizer/BioNTech und Novavax. Hier sind jeweils zwei Impfdosen erforderlich. Nicht anerkannt sind hingegen die Impfstoffe Sinovac und Sputnik. Der Impf- und auch der Testnachweis können in digitaler oder Papier-Form in deutscher, englischer, spanischer, italienischer oder französischer Sprache erbracht werden.
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