Wir bitten um Ihr Verständnis, dass vor dem offiziellen Ende der Interzoo kein teilweiser oder ganzer Abbau von Stand und Produkten möglich ist. Auch das Standpersonal darf nicht vor Ende der Messe abgezogen werden. Es ist im Sinne aller Aussteller, dass die gesamte Messezeit störungsfrei verläuft.
Bitte beachten Sie:
Die Veranstaltung endet am letzten Messetag um 16 Uhr. Jeder Aussteller verpflichtet sich, bis zu diesem Zeitpunkt seine Standfläche mit Standpersonal zu besetzen, keine Produkte an Interessenten auszuhändigen (außer Proben, Muster und Werbepräsente; siehe auch Verkaufsregelung Punkt 20), nicht mit dem Abbau des Ausstellungsstandes zu beginnen. Jede Zuwiderhandlung wird vom Veranstalter mit einer Vertragsstrafe an den Aussteller geahndet. Die Vertragsstrafe beträgt 20% der Nettostandmiete, mindestens jedoch EUR 2.000 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, den Aussteller von zukünftigen Beteiligungen an der Interzoo auszuschließen.