Merkblatt zur Einfuhr von Futtermitteln
Futtermittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den deutschen bzw. europäischen Rechtsvorschriften entsprechen. Insbesondere dürfen Futtermittel nur Zusatzstoffe enthalten, die EU-rechtlich zugelassen sind. Ein in Verkehr bringen liegt vor, wenn Futtermittel abgegeben werden. Dabei ist es unerheblich, ob Produkte verkauft oder verschenkt werden.Ausführliche Informationen erhalten Sie im folgenden Merkblatt:
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