Merkblatt zur Einfuhr von Futtermitteln

Futtermittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den deutschen bzw. europäischen Rechtsvorschriften entsprechen. Insbesondere dürfen Futtermittel nur Zusatzstoffe enthalten, die EU-rechtlich zugelassen sind. Ein in Verkehr bringen liegt vor, wenn Futtermittel abgegeben werden. Dabei ist es unerheblich, ob Produkte verkauft oder verschenkt werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im folgenden Merkblatt:

Download Merkblatt zur Einfuhr von Futtermitteln (PDF; 73 KB)Download Merkblatt zur Einfuhr von Futtermitteln (PDF; 73 KB) 



 DruckenSeite empfehlenBookmark